Rechtliches
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.
Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.
Klasse A als Alternative
Lieber gleich den unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A zu machen hat Vorteile:
Viele unserer ehemaligen Klasse A1/ B196 Fahrschüler*innen haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.
Deine Voraussetzung
Was benötigst Du zur Antragstellung?
Du benötigst:
Dein Fahrzeug
Krafträder mit
Sitzhöhe
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten musst du mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um zu prüfen ob das Ausbildungsfahrzeug zu dir passt.
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
Dein Theorieunterricht
Anzahl Theorieunterricht:
Deine Fahrstunde
Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.
Die praktische Fahrerschulung dauert mindestens 450 Minuten.
In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
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