Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die aktuell im deutschen Verkehrsrecht geltenden Führerscheinklassen und deren Beschränkungen:
Führerscheinklasse
Diese Kfz dürfen Sie fahren
A („Motorrad-Führerschein“)
Krafträder, dreirädrige Kfz
Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
Krafträder mit max. 35 kW Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/g (Ausgangsleistung darf höchstens 70 kW betragen)
B und BF17 („Pkw-Führerschein“)
B 96 (keine eigene Führerscheinklasse, sondern Teil der Klasse B)
Kfz der Klasse B samt Anhänger mit über 750 kg Gesamtmasse, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 4250 kg Gesamtmasse beträgt
B196 (keine eigene Führerscheinklasse, sondern Teil der Klasse B)
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
B197 (keine eigene Führerscheinklasse, sondern Teil der Klasse B)
Der Führerschein B197 erlaubt es dir, deine Prüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und danach ohne Einschränkung alle Fahrzeuge der Klasse B fahren zu dürfen.
Kfz der Klasse B samt Anhänger mit max. 3500 kg Gesamtmasse
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