Deine Vorraussetzung
Was benötigst Du zur Antragstellung?
Du benötigst:
Dein Fahrzeug
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor, einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor und einer bbH von max. 45 km/h. Die Leistung darf bei max. 6 kW liegen, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
Dein Theorieunterricht
Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Anzahl Theorieeinheiten bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Deine Fahrstunde
Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.
Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.
Übungsstunde
In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Die Anzahl ist variabel.
Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
Sonderfahrt
Für diese Fahrerlaubnisklasse sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
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