Der Unterschied zum „normalen Führerschein“ ist, dass du nach erfolgreich bestandener Prüfung keinen Führerschein, sondern eine Bescheinigung ausgehändigt bekommst.
Diese Bescheinigung kannst du dann bei Vollendung deines 18. Lebensjahres gegen einen vollwertigen Führerschein- so wie du ihn kennst- bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt eintauschen.
Die Erlaubnis für das sogenannte „Begleitende Fahren“ gilt nur bei uns in Deutschland- im Ausland hast du demnach nicht die Möglichkeit, diesen Bonus auszunutzen.
Für den Führerschein ab 17 darfst du dich bereits mit 16,5 Jahren bei uns anmelden. Wichtig dabei ist, dass du zur Anmeldung eine Einverständniserklärung deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter mitbringt.
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